Die Idee

Interessierte Bürger aus Königswinter und der Region erhalten mit ihrer Beteiligung an der BürgerEnergie Siebengebirge eG die Möglichkeit, sich aktiv an einer umweltfreundlichen Energiegewinnung und an der Erzeugung von Strom für die Region zu beteiligen. Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 Euro. Mit einer Einlage in dieser Höhe können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Königswinter und der Region an der Energiegenossenschaft beteiligen. Die maximale Beteiligungshöhe wird auf der Gründungsversammlung durch die Satzung festgelegt. Es soll damit gewährleistet werden, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, Anteile an der BürgerEnergie Siebengebirge eG zu erwerben. Ziel ist eine breite Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Sie ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.

 

Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. So soll den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen in Königswinter und der Region die Möglichkeit gegeben werden, Mitglied in der BürgerEnergie Siebengebirge eG zu werden und sich individuell und aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Die Haftung eines Mitglieds ist auf die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile beschränkt.

 

Die Geschäftstätigkeit der BürgerEnergie Siebengebirge eG erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

  • die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen,

  • der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme

  • gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte.

 

Die Genossenschaft möchte Photovoltaikanlagen auf kommunalen sowie privaten Dächern errichten und betreiben. Ferner besteht im Rahmen des Geschäftskonzeptes die Möglichkeit, auch die Flächen von mittelständischen Unternehmen oder anderen Institutionen (z.B. kirchlichen Einrichtungen) einzubeziehen.

 

Für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen werden mit den Gebäudeeigentümern Nutzungsverträge mit Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren geschlossen. Die Dächer werden zunächst in technischer, baulicher, brand- und blitzschutztechnischer Hinsicht geprüft. Daran schließt sich die wirtschaftliche Prüfung an. Auf den geeigneten Dachflächen werden Solarmodule sowie Wechselrichter montiert. Die erwartete Nutzungsdauer wird nach heutigen Erkenntnissen von Branchenexperten, z. B. der Energieagentur NRW, mit über 20 Jahren prognostiziert; es wird berücksichtigt, dass davon auszugehen ist, dass die Leistung im Laufe der Zeit geringfügig abnimmt.

 

 

 

 

 

Dies wird in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Die Hersteller geben für ihre Photovoltaikmodule die üblichen Leistungsgarantien (z. B. 90% der Nennleistung nach 10 Jahren, 80% nach 20 Jahren) und Produktgarantien ab.

 

Die Aufträge zur Errichtung der Photovoltaikanlagen sollen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – an leistungsfähige Unternehmen in erster Linie aus Königswinter und der Region vergeben werden, um somit einen Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung und der hier ansässigen Betriebe zu leisten.

 

Die Einzahlung der Genossenschaftsanteile der Mitglieder der BürgerEnergie Siebengebirge eG bietet als Eigenkapital die Basis für die Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten. Neben der möglichen Förderung durch Zuschüsse erfolgt die Finanzierung durch öffentliche Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. sonstiger Darlehen der Banken.

Die Laufzeit der Darlehen beträgt üblicherweise zwischen 10 und 20 Jahren. Gegebenenfalls erfolgt eine Vorfinanzierung der Geschäftsguthaben (gezeichnete Genossenschaftsanteile) durch die beteiligte Bank.

Bei der Einzahlung der Anteile ist von den Mitgliedern kein Vermittlungsentgelt zu leisten.

 

Die Grundlage der Wirtschaftlichkeit bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Im EEG ist festgeschrieben, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom über 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde erhalten.

 

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der BürgerEnergie Siebengebirge eG wird für die geplante Nutzungsdauer von 20 Jahren erstellt. Gegebenenfalls kommt auch eine längere Nutzungsdauer in Frage.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird mit konservativen Randbedingungen durchgeführt, um realistische Ergebnisse zu erhalten. Ein möglicher Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender Nutzungsdauer wird im Rahmen der Ertragsprognose berücksichtigt werden. Preissteigerungen der Betriebskosten (Inflation) werden mit einem Wert von 1,0 % berücksichtigt.

 

Anstehende Investitionsentscheidungen werden durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen abgesichert. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen beinhalten immer auch eine Ertragsprognose, Cash-Flow-Berechnungen sowie eine Prognose der Zahlungen an die Mitglieder der BürgerEnergie Siebengebirge eG.

 

Über die Höhe der Dividende beschließt die Generalversammlung. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetzes (EStG) dar.