Renditeerwartung

Renditeerwartung
Insgesamt wird eine durchschnittliche Rendite (vor Steuern) auf das eingebrachte Eigenkapital von 2-4 % angestrebt. Diese Renditeschätzung basiert auf den von der Genossenschaft durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Prognose der Entwicklung der Ertragslage und Cash-Flow-Prognose).
Je nach Ertrag der Anlagen, dem Jahresergebnis und strategischer Planungen können die tatsächlichen Ausschüttungen von der angestrebten Rendite abweichen.

Wirtschaftlichkeitsberechnung Photovoltaik-Anlagen
Die Grundlage der Wirtschaftlichkeit bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Im EEG ist festgeschrieben, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom über 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde erhalten.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der BürgerEnergie Siebengebirge eG wurde für die geplante Nutzungsdauer der Anlagen von 20 Jahren erstellt. Jede PV-Anlage wird gesondert hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit berechnet.


Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird mit konservativen Randbedingungen durchgeführt, um möglichst realistische und sichere Ergebnisse zu erhalten. Ein möglicher Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender Nutzungsdauer wird im Rahmen der Ertragsprognose berücksichtigt. Preissteigerungen der Betriebskosten (Inflation) werden mit einem Wert von 1,0 % berücksichtigt.


Anstehende Investitionsentscheidungen werden durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen abgesichert. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen beinhalten immer auch eine Ertragsprognose, Cash-Flow-Berechnungen sowie eine Prognose der Zahlungen an unsere Mitglieder.


Über die Höhe der Dividende beschließt die Generalversammlung. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetzes (EStG) dar.

 

Absicherung und Versicherung
Durch geeignete Maßnahmen verfolgt die BürgerEnergie Sie-bengebirge eG eine Risikominimierung. Hierzu zählen insbesondere:
•    die Versicherung von versicherbaren Risiken
•    eine vorsichtige Ertrags- und Entwicklungsprognose
•    die Zusammenarbeit mit öffentlichen Kreditinstituten.

Äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern. Für sämtliche Anlagen wird eine All-Gefahren-Versicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor Gefahren, wie z.B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Betreiber-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Auch die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) bietet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Die Genossenschaft ist Mitglied in dem Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e.V., einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Prüfungsverband ist sie die bei weitem insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom gepaart mit einer bewährten, sicheren Technik ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Rentabilität der Anlagen.