Chancen und Risiken

Risikoinformation.pdf
PDF-Dokument [275.7 KB]

CHANCEN UND RISIKEN

 

Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom und die heutige Technik ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Rentabilität der Anlagen. Äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern. Für sämtliche Anlagen wird eine All-Gefahren- Versicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gedeckt.

 

Unsere Berechnungen und Angaben werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie bzw. Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust Ihres Geschäftsguthabens führen. Dies kann – trotz aller Sorgfalt – z. B. in folgenden Fällen vorkommen:

 

Abweichungen von Prognosen

Die tatsächliche Sonneneinstrahlung kann deutlich hinter den prognostizierten Werten zurückbleiben.

 

Abweichung der Nutzungsdauer

Die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage bzw. einzelner Komponenten (z. B. des Wechselrichters) kann deutlich geringer sein, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar.

 

Versteckte Qualitätsmängel

Versteckte Qualitätsmängel der Anlage bzw. der verwendeten Module oder der Installation können zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen.

 

Höhere Betriebskosten

Die Kosten für laufende Reparaturen und Versicherungen können deutlich über dem Planansatz liegen.

 

Schäden

Es können nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Schäden an den Photovoltaikanlagen eintreten.

 

Änderung gesetzlicher bzw. steuerlicher Rahmenbedingungen

Die Änderung gesetzlicher, z. B. steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Rentabilität auswirken. 

 

Inflationsrisiko

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Höhe der Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Betriebsjahre. Eine stark ansteigende Inflation kann zu einer Verschlechterung des Geschäftsergebnisses führen.

 

Insolvenzrisiko

Einzelne Vertragspartner können während der Laufzeit aus dem Markt ausscheiden, so dass dadurch höhere Kosten entstehen.

 

Vertragstreue

Geschlossene Verträge können angefochten werden, so dass gegen die Genossenschaft bis jetzt nicht gekannte Rechtsansprüche geltend gemacht werden könnten.

 

Vorzeitiges Ende der Nutzungsverträge der Dachflächen

Die Verträge zur Nutzung der Dachflächen werden auf eine Dauer von mind. 20 Jahren, analog dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), abgeschlossen. Ein vorzeitiges Ende der Nutzung des Gebäudes, z. B. durch Untergang des Gebäudes, kann zu Ertragsausfällen sowie zu außerplanmäßigen Kosten durch eine mögliche Nutzung der Anlage an einem anderen Standort führen.

 

Finanzierungsrisiko

Die Investitionen erfolgt voraussichtlich zu einem Großteil durch Fremdkapital. Die Einspeiseerlöse werden hierzu abgetreten und die Anlage der Bank als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Sofern die Genossenschaft nicht in der der Lage ist, die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, kann die Bank das Sicherungsgut verwerten, so dass die Genossenschaft nicht in der Lage wäre, den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Erträge zu erwirtschaften.

 

Inbetriebnahme

Im Zuge der Bauarbeiten bzw. der Netzanbindung kann es zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommen, durch die sich die Inbetriebnahme verzögert und die ggf. zu einer geringeren Einspeisung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben oder steuerlicher Nachteile führt.